Es gibt verschiedene Wege unsere Arbeit finanziell oder materiell zu unterstützen
Spendenportale
GoodingGooding ist ein Spendenportal, bei dem ihr mit Provisionen auf eure Online-Einkäufe in euren Lieblingsshops gemeinnützige Verein unterstützen könnt – Auch uns könnt ihr dort unterstützen. Natürlich absolut kostenfrei.
Einen ganz herzlichen Dank Allen, die unserem Aufruf gefolgt sind und uns auf diesem Weg unterstützen!
Wunschliste bei AmazonFür allerlei benötigte Dinge in allen möglichen Preislagen, haben wir bei Amazon eine Wunschliste. Dort finden sich natürlich viele Produkte für unsere Esel, Literatur, Bastelmaterialien, Werkstoffe, etc. Wir danken allen Unterstützern ! |
BetterplaceUnser Projekt bei betterplace: Nötiger Umbau des Eselstalls.
Der neue Aussenbereich nimmt Formen an. Dort, wo sich einst ein wackeliger Holzzaun befand, ist nun eine fest betonierte Mauer. Die hält nun bestimmt den schubbernden Eselköpfen stand. Wer uns gerne zweckgebunden unterstützen möchte kann dies dort tun.
MithelfenFalls ihr uns und unsere Esel einmal besuchen kommen wollt, und vielleicht sogar Lust habt mit Ihnen oder für sie Sachen zu erledigen, dann klickt doch gerne auf unser neues Projekt „Esel besuchen, von und mit Eseln lernen“ . Ihr findet näheres dazu hier: |
Unsere Bankverbindung
Bank: Volksbank Kaiserslautern eG
BIC: GENODE61KL1
IBAN: DE08 5409 0000 0081 1967 37
Kontoinhaber: Avalonorden des Roten Drachen e.V.
Als Betreff bitte „Spende“ eingeben. Entsprechenden Zusatz, wenn Ihr Eure Spende einem bestimmten Zweck zuordnen wollt.
Wenn Ihr eine Spendenquittung haben möchtet, dann benötigen wir Eure Adressdaten und Namen. Möglich ist das auch per E-Mail an lordrat_ät_avalonorden.de.
Hinweis:
Wir sind wegen Förderung des traditionellen Brauchtums durch Bescheinigung des Finanzamtes Pirmasens-Zweibrücken, StNr. 35/654/21199, vom 13.12.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2015 bis 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Pirmasens STNr. 35/654/21199, mit Bescheid vom 22.10.2018 nach § 60a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung traditionelles Brauchtum.
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